Blauzungengefahr: Baden-Württemberg bereitet Schutzimpfung vor

Tiergesundheitsexperten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) haben das Risiko einer Einschleppung des Blauzungenvirus (BTV) des Serotyps 4 von Südosten und des Serotyps 8 von Südwesten nach Deutschland als „wahrscheinlich bis hoch“ eingestuft. Deshalb wird eine Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen empfohlen. Dieser Empfehlung hat sich auch das Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg angeschlossen.

AgE |

Tiergesundheitsexperten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) haben das Risiko einer Einschleppung des Blauzungenvirus (BTV) des Serotyps 4 von Südosten und des Serotyps 8 von Südwesten nach Deutschland als „wahrscheinlich bis hoch“ eingestuft. Deshalb wird eine Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen empfohlen. Dieser Empfehlung hat sich auch das Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg angeschlossen.

Den Tierhaltern wird dringend zu einer vorbeugenden Schutzimpfung geraten. Das Stuttgarter Agrarressort verwies vergangene Woche auf die sehr guten Erfahrungen beim Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Deutschland in den Jahren 2006 bis 2009, als viele Tiere durch eine Impfung vor einer möglichen Ansteckung geschützt worden seien.

Nach Ministeriumangaben laufen derzeit in Zusammenarbeit mit der Tierseuchenkasse die Vorbereitungen für eine gross angelegte Impfaktion, die voraussichtlich Anfang April 2016 beginnen soll. Tierhalter, die daran teilnehmen wollten, sollten spätestens bis zum 11. März ihrem Bestandstierarzt mittteilen, wie viele ihrer Tiere von welcher Tierart geimpft werden sollten, damit die Impfstoffe bestellt werden könnten. Das gelte auch für Tiere, die bereits 2008 und 2011 geimpft worden seien. Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg werde die Impfstoffkosten bei Rindern und Schafen vollständig erstatten. Die Tierhalter trügen lediglich die Kosten für die Durchführung der Impfung.

Das Ministerium betonte, dass laut der Ständigen Impfkommission des FLI die empfehlenswerte Impfung einen sicheren Schutz vermittle und weitgehend nebenwirkungsfrei sei. Wichtig sei zudem die Erfassung der behandelten Tiere in der Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems (HIT) für einenmöglichen Transport aus einer eventuell einzurichtenden Restriktionszone.

Ausnahmen von den Transportbeschränkungen könnten nur für Tiere genehmigt werden, die noch nicht infiziert und wirksam gegen den Erreger geschützt seien. Dies gelte auch für den Transport von Kälbern aus Baden-Württemberg in andere Regionen. Bei Feststellung des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit würden nach EU-Recht Sperrzonen mit einem Radius von mindestens 150 km festgelegt. Bei einem Ausbruch der Tierseuche im grenznahen Ausland würde sich die Sperrzone grenzübergreifend auch auf deutsches Gebiet erstrecken.

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