
Anja Tschannen
Dazu müssen das Datum sowie die Art der Impfung (Grundimmunisierung mit einmaliger oder zweimaliger Impfapplikation oder Auffrischungsimpfung mit einmaliger Impfapplikation) und die Art des Impfstoffs (es gibt auch Kombinationpräparate) bis spätestens zum 31. August 2026 in der Tierverkehrsdatenbank erfasst werden. Der Bund hat 5 Millionen Franken für die Verbilligung reserviert. Die genaue Höhe der Rückerstattung wird im Herbst entsprechend der Gesamtzahl der vollständig geimpften Tiere festgelegt.