Blauzungenkrankheit nachgewiesen

Was schon seit längerer Zeit erwartet wurde, ist eingetroffen: In der Schweiz gibt es erstmals seit 2012 wieder Nachweise der Blauzungenkrankheit.

Was schon seit längerer Zeit erwartet wurde, ist eingetroffen: In der Schweiz gibt es erstmals seit 2012 wieder Nachweise der Blauzungenkrankheit.

Das Virus des Typs BTV-8 wurde im Rahmen des Untersuchungsprogramms bei zwei Rindern in den Kantonen Jura und Basel-Landschaft nachgewiesen. Bei der Abklärung der weiteren Tiere auf den beiden betroffenen Betrieben wurden keine weiteren positiven Tiere diagnostiziert. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) legt nun schweizweit eine Blauzungenzone fest.

Damit bleibt der Tierverkehr in der Schweiz ohne Einschränkungen möglich. Der Export in Länder ohne Fälle von Blauzungenkrankheit ist jedoch nur noch mit Auflagen möglich. Dies betrifft neben dem Tierverkehr auch den Export von Samen, Eizellen und Embryonen. Gegen BTV-8 sind  drei Impfstoffe  registriert. Basierend auf der aktuellen Analyse sind keine amtlich angeordneten Schutzimpfungen geplant. Es steht Tierhaltern frei, ihre Tiere in Absprache mit  dem Tierarzt zu impfen.

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