Betriebe mit einem BVD-Seuchenfall haben ein erhöhtes Risiko, in den auf den Seuchenfall folgenden Monaten erneut einen BVD-Seuchenfall im Bestand zu haben.
Neben dem Sperren der potenziell infizierten trächtigen Kühe im Bestand und dem Testen derer neugeborenen Kälber auf BVD soll als zusätzliche Massnahme zur (Früh-)Erkennung bzw. zum Ausschluss einer allfälligen erneuten BVD-Infektion innerhalb eines Jahres nach Aufhebung aller Sperren eine Gruppe junger Rinder serologisch (mit Blutkontrollen) auf BVD untersucht werden. Dies ist der Plan der revidierten Tierseuchenverordnung.