D: Antibiotika-Einsatz wird nun systematisch erfasst

Ab dem 1. Juli 2014 müssen Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten, erfassen, wie häufig ihre Tiere mit Antibiotika behandelt werden. Ziel ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung schrittweise zu reduzieren.

Ab dem 1. Juli 2014 müssen Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten, erfassen, wie häufig ihre Tiere mit Antibiotika behandelt werden. Ziel ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung schrittweise zu reduzieren.

Die neuen Regelungen ermöglichen den Behörden die Beurteilung der Therapiehäufigkeit in einem Betrieb und den Vergleich mit anderen Betrieben. Liegt ein Betrieb mit seiner individuellen Kennzahl über dem Bundesdurchschnitt, müssen Tierhalter und Tierarzt gemeinsam die Ursachen ermitteln und Massnahmen ergreifen, die zur Reduktion der Antibiotikaverwendung führen.

Liegt ein Betrieb im obersten Viertel, muss der Tierhalter nach Beratung mit seinem Tierarzt einen schriftlichen Massnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Behörde übermitteln. Bauern können verpflichtet werden, Änderungen in der Haltung, Fütterung, Besatzdichte oder Hygiene vorzunehmen. „Das ab heute praktizierte Erfassungs- und Vergleichssystem soll dazu beitragen, den Antibiotikaeinsatz kontinuierlich auf das therapeutisch notwendige Mindestmass zu minimieren“, sagte der deutsche Landwirtschaftsminister Christian Schmidt gemäss einer Mitteilung.

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