D: BSE-Testpflicht für Rinder entfällt

Die Testpflicht für gesund geschlachtete Rinder auf die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) entfällt künftig vollends. Der entsprechenden Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums hat die Länderkammer am vergangenen Freitag unter der Massgabe von Anpassungen zugestimmt.

AgE |

Die Testpflicht für gesund geschlachtete Rinder auf die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) entfällt künftig vollends. Der entsprechenden Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums hat die Länderkammer am vergangenen Freitag unter der Massgabe von Anpassungen zugestimmt.

Dazu gehört, dass es kein verpflichtendes Monitoring für über 132 Monate alte Rinder geben wird. Diese Massnahme sei aus Sicht des Verbraucherschutzes und aus tierseuchenfachlichen Gründen nicht erforderlich. Das hätten die gemeinsame Risikobewertung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Friedrich-Loeffler-Instuts (FLI) sowie ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ergeben, stellte der Bundesrat zur Begründung seiner Ablehnung eines solchen Monitorings fest.

Er wies auch darauf hin, dass die übrigen Bekämpfungsmassnahmen wie die Entfernung und unschädliche Beseitigung der spezifizierten Risikomaterialien, die Einhaltung der Verfütterungsverbote, die BSE-Untersuchung von verendeten sowie aus besonderem Anlass geschlachteten Rindern über 48 Monate und die Untersuchung von BSE-Verdachtsfällen beibehalten würden. Von den Untersuchungen wären in Deutschland jährlich 46'000 Rinder betroffen gewesen.

Die daraus resultierenden jährlichen Kosten von etwa 680'000 Euro wären laut Bundesrat nicht wie bisher von der Wirtschaft zu tragen gewesen, sondern von den Ländern. Ihre Zustimmung an die Verordnung knüpfte die Länderkammer auch an die Bestimmung, dass auch weiterhin Rinder, die nicht in einem Land geboren wurden, der in der Anlage der Verordnung zur Überwachung Transmissibler Spongiformer Enzephalopathien (TSE) aufgeführt ist, auf BSE zu testen sind.

Die Kostenentlastung für die Wirtschaft durch den Wegfall der generellen Untersuchungspflicht bezifferte das Agrarressort auf fast 12,2 Mio. Euro  (13 Mio. Fr.) im Jahr.

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