
Mitte Februar hat der Bund die Sömmerung von Rindern im benachbarten Frankreich für die Saison 2026 verboten.
Yvonne Huijbens
Der Unterbruch der Schlachtung französischer Rinder in der Schweiz betrifft «speziell die sogenannten Freizonen Haute-Savoie und Pays de Gex, die seit jeher von einer besonderen Zollregelung profitieren», präzisiert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gegenüber Keystone-SDA.
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Die Massnahme gilt für die acht Monate, in denen die Insekten, die die Krankheit übertragen (Fliegen und Mücken), aktiv sind. Eine Verordnung des BLV werde diesen Entscheid «im März» formalisieren, teilte das Amt lediglich mit.
Sömmerung bereits verboten
Zur Erinnerung: Mitte Februar hat der Bund auch die Sömmerung von Rindern im benachbarten Frankreich für die Saison 2026 verboten, um die Einschleppung der ansteckenden Lumpy-Skin-Krankheit in die Schweiz zu verhindern.
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Seit dem 29. Juni 2025 wurden in Frankreich 117 Krankheitsherde identifiziert. Mehr als ein Drittel (44) davon befanden sich laut Angaben des französischen Landwirtschaftsministeriums auf seiner Website im Grenzdepartement Haute-Savoie.