Eringer: Bundesgericht entscheidet

Ob Eringerkühe den ganzen Winter im Stall bleiben dürfen, muss das Bundesgericht entscheiden. Eringerhalter Patrick Perroud und das kantonale Veterinäramt haben unterschiedliche Ansichten.

Ob Eringerkühe den ganzen Winter im Stall bleiben dürfen, muss das Bundesgericht entscheiden. Eringerhalter Patrick Perroud und das kantonale Veterinäramt haben unterschiedliche Ansichten.

Perroud und der Kanton Waadt liegen sich in den Haaren. Das Veterinäramt hatte ihn verzeigt, weil er seine Eringerkühe im Winter nicht ins Freie liess. Der Waadtländer war damit nicht einverstanden und rekurrierte.

Das Veterinäramt habe das Gesetz, wonach Kühe auch im Winter ins Freie müssten zu strikt und ohne Rücksicht auf die «Besonderheiten der Eringerrasse» angewendet, argumentierte das Waadtländer Kantonsgericht und gab Perroud recht.

Wie nun 18.15.ch unter Berufung von «Nouvelliste» schreibt, wird nun das Bundesgericht definitiv entscheiden. Das Kantonsgericht hält fest, dass das Bundesgesetzt bezüglich der Haltung von Eringerkühen nicht klar genug geregelt ist.

Patrick Perroud aus d’Oulens-sous-Echallens ist mit seinen Kühen an Kuhkämpfen sehr erfolgreich. So hat der mit der zugekauften «Frégate» 2014 und 2015 den Titel «Reine des Reines» gewonnen.

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