Erweiterte Sperrzonen wegen Blauzungenfälle

Seit Jahresbeginn hat es in Baden-Württemberg 13 neue Fälle der Blauzungenkrankheit mit dem Virus vom Serotyp 8 (BTV-8) gegeben, und auch erste Rinderhaltungen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind mittlerweile von der meldepflichtigen Tierseuche betroffen. Wie das hessische Landwirtschaftsministerium mitteilte, muss um jeden Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone mit einem Radius von 150 km eingerichtet werden.

AgE |

Seit Jahresbeginn hat es in Baden-Württemberg 13 neue Fälle der Blauzungenkrankheit mit dem Virus vom Serotyp 8 (BTV-8) gegeben, und auch erste Rinderhaltungen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind mittlerweile von der meldepflichtigen Tierseuche betroffen. Wie das hessische Landwirtschaftsministerium mitteilte, muss um jeden Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone mit einem Radius von 150 km eingerichtet werden.

Da die neuen Fälle näher an die hessische Landesgrenze herangerückt sind, müssen die bisherigen Sperrgebiete im Süden des Landes nun um die Landkreise Limburg-Weilburg, Hochtaunus, Rheingau-Taunus, Main-Taunus und Offenbach sowie die kreisfreien Städte Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden erweitert werden.

Zuvor waren bereits ganz Baden-Württemberg, das Saarland und seit der Bestätigung von BTV-8-Infektionen im Kreis Trier-Saarburg und in Zweibrücken das gesamte Gebiet von Rheinland-Pfalz sowie Teile Nordrhein-Westfalens zu Restriktionszonen erklärt worden. Nach Angaben des Düsseldorfer Landwirtschaftsministeriums sind davon die Kreise Euskirchen, Düren, Rhein-Erft und teilweise der Kreis Heinsberg sowie die Städte Aachen, Bonn und Köln betroffen.

In den für mindestens zwei Jahre bestehenden Sperrgebieten müssen die Halter von Wiederkäuern wie Rindern, Schafen und Ziegen ihre Tierbestände dem Veterinäramt melden, und es gelten für sie Handelsbeschränkungen. Das betrifft insbesondere das Verbringungsverbot von nicht geimpften Tieren in Regionen, die frei von der Blauzungenkrankheit sind.

Das Wiesbadener Agrarressort wies darauf hin, dass die Sonderregelung eines Transports nach einer negativen virologischen Blutuntersuchung nur noch bis Ende Februar gelte. Daher sei es zwingend erforderlich, Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände in Hessen zeitnah impfen zu lassen. Nur so könnten Wiederkäuer wirksam vor einer Infektion mit dem Virus geschützt und Tiere aus den Sperrgebieten heraus behandelt werden. 

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