Die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Tierverkehrsdatenbank soll im Tierseuchengesetz verankert werden. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK) hat der Revision des Tierseuchengesetzes zugestimmt.
Die Kommission empfiehlt die Änderung seinem Rat einstimmig und ohne Änderung zur Annahme, wie die Parlamentsdienst am Freitag mitteilten.
Sie begrüsst, dass der Bund den Betrieb weiterhin die Firma Identitas AG überträgt und Mehrheitsaktionär bleibt. Dies ermögliche gerade im Seuchenfall einen verlässlichen Umgang mit den sensiblen Daten etwa über die Herkunft von Tieren. Der Ständerat wird die Vorlage voraussichtlich in der Frühjahrssession behandeln.
Die Identitas AG führt im Auftrag des Bundes die Kontrolle des Tierverkehrs durch, um Tierseuchen vorzubeugen und zu bekämpfen. Der Bund hält 51 Prozent des Aktienkapitals an der Firma, die übrigen Aktien sind auf 16 Organisationen aus der Vieh- und Fleischbranche verteilt. Der Bundesrat will diese Mehrheitsbeteiligung des Bundes im Tierseuchengesetz verankern.
Insgesamt sieht die Revision eine Modernisierung und Präzisierung des Tierseuchengesetzes vor. Zudem soll die Bearbeitung der Daten aus der Tierverkehrsdatenbank für agrarpolitische Zwecke auch ins Landwirtschaftsgesetz aufgenommen werden. Dies, weil die in der Tierverkehrsdatenbank gespeicherten Bewegungsdaten für gewisse Tiere zum Beispiel auch der Berechnung der tierbezogenen Direktzahlungen sowie statistischen Zwecken dienen.