Impfpflicht: Bauern gehen vor Gericht

Eine Gruppe von Landwirten stellt sich gegen eine umstrittene Massnahme der Stadt Chur – und bringt den Fall vor Gericht.

ats/mgt |

Acht Churer Bauern und Bestösser der Churer Alpen haben Beschwerde beim Obergericht des Kantons Graubünden eingereicht, heisst es in einer Mitteilung.

Anlass ist das von der Stadt Chur verhängte Impfobligatorium gegen die Blauzungenkrankheit. Bereits im zweiten Jahr in Folge hat der Stadtrat eine entsprechende Pflicht angeordnet. Frühere Interventionen bei der Stadt blieben ohne Erfolg.

Mögliche wirtschaftliche Folgen und Bedenken zum Impfstoff

Die betroffenen Bauern sehen sich durch die Massnahme unter Druck. Gemäss neuen Pachtverträgen der Bürgergemeinde Chur könnten Landwirte ihr gepachtetes Alpgebiet verlieren, wenn sie ihre Tiere nicht impfen und somit nicht sömmern. Zusätzlich drohen finanzielle Einbussen durch den Wegfall von Sömmerungsbeiträgen.

Die Beschwerdeführer begründen ihren Schritt unter anderem mit Vorbehalten gegenüber dem eingesetzten Impfstoff. Dieser wurde von der Arzneimittelbehörde Swissmedic im Rahmen einer Notfallzulassung genehmigt. Die Bauern befürchten mögliche Nebenwirkungen wie Fehlgeburten oder Fruchtbarkeitsprobleme bei den Tieren. Zudem äussern sie Sorgen hinsichtlich möglicher Rückstände in Fleisch und Milch.

Unterschiedliche Vorgehensweisen

Während die Stadt Chur ein Impfobligatorium vorsieht, setzen das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie kantonale Behörden auf Freiwilligkeit. In Graubünden wurde seit August 2024 bislang nur ein Fall der Blauzungenkrankheit registriert. Die Krankheit betrifft Wiederkäuer und ist für den Menschen ungefährlich.

Mit ihrer Beschwerde verlangen die Bauern die Aufhebung der Impfpflicht. Das Obergericht wird nun über die Rechtmässigkeit der Massnahme entscheiden.

Kommentare (9)

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  • Daneli | 19.03.2026

    Wenn der Bund kein Obligatorium vorsieht fehlt die rechtliche Grundlage. Die Stadt Chur darf keine diesbezügliche Impfung vorschreiben.

  • Sepp | 19.03.2026
    Viellicht hat die Bürgergemeinde Chur geld bekommen für ihre super anforderung.... ect corona.... (bleiben Sie zu house...)
  • Milchbauer | 18.03.2026
    Denen kann man von Herzen eine richtig heftige Durchseuchung wünschen. Dann wissen die wengstens von was sie bei Fehlgeburten, behinderten Kälbern, verbrandeten Kühen und wirtschaftlichen Folgen reden.
    • Gerhard Lussi | 19.03.2026
      Offensichtlich ist dein Herz richtig durchseucht bei deiner Aussage.
  • böser Turbomelker | 18.03.2026
    Aber dann bitte keine Klagen oder Forderungen nach Schadenersatz, wenn euch die Blauzunge erwischt...
    • max | 19.03.2026

      Notfallzulassung.!!!



      Gehen sie boostern

  • Jakob | 18.03.2026
    Vorbehalt gegenüber dem eingesetzten Impfstoff ist berechtigt. Das ist aber bei jeder Impfung der Fall. Aber es sei zu bedenken, bei einem Befall ist das Risiko für Fehlgeburten und Fruchtbarkeitsstörungen noch grösser. Die Behandlungskosten, Abgänge, die Pflege der kranken Tiere und dazu Tag und Nacht die Angst wann stirbt das nächste Tier. Dazu kommt der Ausfall der Entschädigung vom Kanton und Bund.
    Der Entscheid ist nicht einfach, so oder so muss jeder selber wissen aber nur nicht jammern.
    • Patrick | 19.03.2026
      Ich stelle immer mehr fest, dass es zwei Gruppen hat. Jene, welche es hatten und sehr gut abwägen was sie tun möchten und jene, die es nicht hatten, aber wissen wollen, dass alles nicht so schlimm ist und es keinen Grund gibt, was dagegen zu tun.
      Wir sind absolut keine Impfbefürworter, dennoch haben wir alles geimpft und zwischenzeitlich über 400 Dosen, passiert ist nach den Impfungen rein gar nichts. Weder Fehlgeburten, noch Zellzahlprobleme, auch keine kranken Tiere, wirklich absolut gar nichts. Kann ich aus der Zeit als die BZ grassierte so auf jeden Fall nicht sagen.
  • Dänu | 18.03.2026
    Sie machen wieder was sie wollen
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