Im Dezember 2012 hat IP-Suisse in ihren Label-Richtlinien bei der Kälbermast den Einsatz verschiedener Antibiotika der Gruppen der Quinolone und der Cephalosporine eingeschränkt.
Die betreffenden Gruppen umfassen sogenannte Reserveantibiotika. Diese werden von der Weltgesundheitsorganisation und dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVet) als besonders kritisch bezüglich Resistenzbildung beurteilt.
Das Vorgehen von IP-Suisse stiess auf Widerstand bei den Kälbermästern und praktizierenden Tierärzten. Für Fritz Rothen, Geschäftsführer von IP-Suisse, ist die Kritik nicht nachvollziehbar: «Wir haben die Massnahme mit Vetsuisse der Universität Bern abgesprochen, und wir werden mit ihr auch die Auswirkungen untersuchen.» Rothen findet, dass man gegen die Resistenzgefahr jetzt aktiv werden muss – obschon diese auf den IP-Suisse-Mastbetrieben heute schon klein sei, da die Kälber meist in kleinen Gruppen unter Raus-Bedingungen gehalten und mit mindestens 1000 Liter Vollmilch getränkt würden. Er betont: «Die gemäss IP-Suisse-Richtlinien geltenden Einschränkungen entsprechen wortwörtlich den Anweisungen in den Produkteinformationen der Antibiotikahersteller.»
Adrian Steiner von der Uni Bern ergänzt: «Indem wir den Einsatz der Reserveantibiotika in der Kälbermast reduzieren, wollen wir verhindern, dass diese verboten werden und dann wirklich ein Behandlungsnotstand entsteht.» sum