
Die Kälberimpfpflicht gilt seit dem 1. Juli 2025 und umfasst je eine Impfung auf den Geburts- und Abnehmerbetrieben.
Joël Marro
«Eine konsequente Impfung trägt wesentlich dazu bei, die Kälber gesund durch die kritische Phase nach dem Transport und dem Einstallen zu bringen», schreiben die Kälbermäster.
Beitrag für mehr Tierwohl
Für den Schweizer Kälbermäster-Verband (SKMV) leistet die Impfung einen wichtigen Beitrag zum Tierwohl und zur Tiergesundheit, da sie die Kälber vor einer Infektion schützt. Von grosser Bedeutung sei dies vor allem beim Zusammenführen von Kälbern aus verschiedenen Betrieben.
Der Verband verweist auch auf den Rückgang des Antibiotikaverbrauchs. «Eine konsequente Prävention in Form der Kälberimpfung unterstützt diese Entwicklung zusätzlich», schreibt der SKMV. Er appelliert deshalb an die Landwirtinnen und Landwirte der Geburtsbetriebe und der Mastbetriebe, die Kälberimpfung «konsequent» umzusetzen und nicht zu vernachlässigen.
Impfung verpflichtend
Seit dem 1. Juli 2025 ist die Kälberimpfung im Rahmen von QM-Schweizer Fleisch für Kälber, die den Geburtsbetrieb vor dem 57. Lebenstag verlassen, verpflichtend. Die Impfung soll mindestens 14 Tage vor dem Verkauf durchgeführt werden, um eine Immunität vor der Umstallung zu erzielen. Eine zweite Impfung erfolgt anschliessend wiederum obligatorisch auf dem Folgebetrieb.
Ziel der Impfung ist es, den Schutz der Kälber gegenüber den Erregern der Kälbergrippe herbeizuführen, wobei die viralen Erreger als Wegbereiter bakterieller Sekundärinfektionen im Fokus stehen. Mit einer verbesserten Tiergesundheit soll der Einsatz von Antibiotika sinken und eine bessere Wirtschaftlichkeit erreicht werden.
Die Vorgabe ist Teil des Qualitätssicherungssystems. Bei Nichteinhaltung erfolgen Sanktionen. Der Preis für eine Impfstoffdosis liegt gegenwärtig zwischen 10 und 15 Franken.