LSD: Tierverkehr wird vereinfacht

Die Verordnung zur Lumpy Skin Disease (LSD) wurde angepasst,  wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Newsletter schreibt.

Dabei wurden die Regeln für den Tierverkehr aus und innerhalb der Impfzonen harmonisiert. Infolgedessen dürfen neu Tiere nach klinischer Untersuchung und bei Impfschutz oder negativem Test nach Abschluss der Impfkampagne 2026 verstellt werden. Zudem wird der Versand von Zuchtmaterial aus der Impfzone unter klar definierten Bedingungen ermöglicht und die Einschränkungen für gewisse tierische Nebenprodukte werden erleichtert.

So erfolgt die Ansteckung

Die wichtigste Rolle für die Verbreitung spielt die indirekte Erregerverbreitung durch stechende Insekten (beispielsweise Bremsen, Fliegen, Gnitzen, Stechmücken), Milben und Zecken.

Die Übertragung ist auch durch direkten Tierkontakt, infiziertes Sperma, unbehandelte Tierhäute und Felle und deren Produkte (zum Beispiel Jagdtrophäen), Rohfleischprodukte, Rohmilchprodukte und durch daraus gewonnenes Tierfutter inklusive Kolostrum möglich.  ats

Das aktualisierte Verordnung gilt seit dem 5. Juni. Das BLV hat vor rund einem Jahr Präventionsmassnahmen angeordnet, um eine Einschleppung der hochansteckenden Tierseuche in die Schweiz zu verhindern. Überwachungszonen mit Impfpflicht sind in Teilen der Kantone Genf, Waadt und Wallis. 

Lumpy-Skin-Disease (LSD)

Die Krankheit befällt Rinder, Büffel und Bisons und verursacht wirtschaftliche Verluste, die hauptsächlich durch Milchleistungsrückgang und Schäden an der Haut bedingt sind. Bei von Lumpy Skin Disease befallenen Rindern bilden sich in der Haut Knoten von 0,5 bis 5 cm Durchmesser.

Die betroffenen Hautstellen sterben nach fünf bis sieben Wochen ab. Die Tiere zeigen ausserdem Symptome wie Fieber, Antriebslosigkeit, Appetitlosigkeit, Nasen- und Augenausfluss sowie vergrösserte Lymphknoten. Die Krankheit ist jedoch nur in sehr seltenen Fällen tödlich.

Die Lumpy-Skin-Krankheit ist eine hochansteckende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin melden. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

->     Mehr Infos gibt es hier

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