
«Verte France» war schon einmal mit dem Versuch gescheitert, die Impfkampagne zur Bekämpfung der LSD vom Staatsrat stoppen zu lassen.
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Die von der französischen Regierung im Kampf gegen die Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) ergriffenen Massnahmen sind rechtlich nicht zu beanstanden und können somit fortgeführt werden.
So lassen sich mehrere Entscheidungen zusammenfassen, die das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs, der Staatsrat, in den vergangenen Wochen getroffen hat.
Staatsrat weist Beschwerden ab
Zurückgewiesen haben die Richter unter anderem das Ansinnen des Kleinverbandes «Verte France», die in Ausbruchsgebieten und deren Umgebung verhängte Impfpflicht durch das Verfassungsgericht prüfen zu lassen.
Dass Eigentumsrechte und Unternehmensfreiheit dadurch eingeschränkt werden, ist nach Einschätzung des Staatsrates durch das öffentliche Interesse an der Eindämmung der LSD gerechtfertigt. Nicht stattgegeben hat das Gericht zudem mehreren Beschwerden nach behördlichen Anordnungen gegen impfunwillige Betriebe. Unter anderem war den Beschwerdeführern ein Verbot von Viehtransporten auferlegt worden.
Netzwerk der Impfkritiker wächst
«Verte France» war schon einmal mit dem Versuch gescheitert, die Impfkampagne zur Bekämpfung der LSD vom Staatsrat stoppen zu lassen. Im Umfeld des Verbandes haben sich mittlerweile die impfkritischen Rinderhalter organisiert und das «Collectif Libre» gegründet.
Nach eigenen Angaben verfügt der Zusammenschluss über etwa tausend Unterstützer und will mit Gleichgesinnten in Spanien und Italien ein europäisches Netzwerk aufbauen. Das Kollektiv hat unter anderem auch eine abgewiesene Klage gegen eine Keulung unterstützt. Insgesamt soll es in den von der Seuche betroffenen Gebieten etwa 60 Rinderhalter geben, die sich sämtlichen staatlichen Massnahmen verweigern.
Weitere Beschwerden angekündigt
Medienberichten zufolge hat das Kollektiv ausserdem die EU-Ombudsstelle angerufen, um die Einstufung der LSD auf europäischer Ebene überprüfen zu lassen.
Gegen die Massnahmen des französischen Staates soll zudem eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingelegt werden.