Bei der schrittweisen Lockerung der Corona-Massnahmen des Bundes werden auch Kontrollen ab dem 1. Mai wieder durchgeführt.
In Absprache und Koordination mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nehmen die Kantone angemeldete und unangemeldete Kontrollen des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN), der Direktzahlungsprogramme, der Bio-Verordnung, der Primärproduktion sowie des Veterinärrechts schrittweise wieder auf.
Bei den Kontrollen seien aber die BAG-Empfehlungen über die Hygiene und das soziale Verhalten sowie die Empfehlungen für besonders gefährdete Personen auf dem Landwirtschaftsbetrieb einzuhalten. Falls eine beteiligte Person krank ist, darf eine Kontrolle nicht durchgeführt werden.