Paratuberkulose: Schonfrist

Jungtiere stecken sich beim Saugen von Milch bei Tieren an, die den Erreger der Paratuberkulose ausscheiden. Die Tötung und Entsorgung der saugenden Jungtiere im Seuchenfall kann für den Tierhalter eine einschneidende Massnahme sein.

Jungtiere stecken sich beim Saugen von Milch bei Tieren an, die den Erreger der Paratuberkulose ausscheiden. Die Tötung und Entsorgung der saugenden Jungtiere im Seuchenfall kann für den Tierhalter eine einschneidende Massnahme sein.

Da infizierte Jungtiere den Erreger vorerst noch nicht oder zumindest nicht in grossen Mengen ausscheiden, besteht laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen  keine Notwendigkeit, diese Tiere umgehend zu töten. Damit eine Wertgewinnung dieser Jungtiere noch möglich ist, sollen die Tiere  bis zum Alter von 12 Monaten im Bestand verbleiben (unter Verbringungssperre) und auf direktem Weg geschlachtet werden dürfen.   


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