Quälhöfe in den Medien

Tierwohl ist ein Schlüsselelement für die hohe Akzeptanz der heimischen Landwirtschaft in der Bevölkerung. In der Serie «Tierwohl» werden die zahlreichen Aspekte beleuchtet. Im Teil neun geht es um mögliche Lücken im Kontrollsystem.

Tierwohl ist ein Schlüsselelement für die hohe Akzeptanz der heimischen Landwirtschaft in der Bevölkerung. In der Serie «Tierwohl» werden die zahlreichen Aspekte beleuchtet. Im Teil neun geht es um mögliche Lücken im Kontrollsystem.

Nicht nur die Bankenaufsicht im Fall der UBS oder die Aufsicht über die Vergabe von Subventionen an die Postauto AG versagten, auch bei Tierschutzkontrollen kam ähnliches vor.

In den letzten Monaten wurden in den Medien über Quälhöfe, Gammelhöfe, Vernachlässigung von Tieren berichtet und im Parlament die Frage gestellt, wie es möglich ist, dass solche Fälle nicht umgehend geahndet werden. Ein Grund dafür liegt im System: Der Tierverkehr auf den Höfen wird über die Tierverkehrsdatenbank lückenlos dokumentiert, bei den Kontrollergebnissen ist das jedoch nicht der Fall.

Datenlücken bei Kontrollen

Bis vor wenigen Jahren wurden die Ergebnisse der Tierschutzkontrollen aufgrund von Jahresberichten der Kantone zusammengestellt und publiziert. Diese Berichterstattung wurde durch die zentrale Bundesdatenbank Acontrol abgelöst, in der die Kantone alle Kontrollen der Primärproduktion erfassen oder dahin übermitteln müssen. Diese Datenbank weist bei einigen Kantonen Lücken auf. 

Die Bundesämter für Landwirtschaft (BLW) und für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sind daran, diese Datenlücken zu beheben, so dass eine Veröffentlichung von Daten ab 2018 möglich sein sollte. Der Bundesrat will den Anteil unangemeldeter Grundkontrollen sowie deren Kontrolltiefe und -inhalt nochmal überprüfen. 

Kontrolldienst der Schweiz gefordert

Mit der Einführung der Direktzahlungen Mitte der 1990er-Jahre wurde der Nutztierschutzvollzug dem Bundesamt für Landwirtschaft und den kantonalen Landwirtschaftsbehörden übertragen. Davon ausgenommen sind Nutztierhaltungen in nicht-direktzahlungsberechtigten Betrieben, z.B. Käsereien mit Schweinemast/-zucht, Hobbytierhalter oder Betriebe mit Betriebsleitern die älter als 65 Jahre sind. 

Bei Betrieben, die gegen die Label-Vorschriften verstossen, werden zudem Sanktionen vom Label-Inhaber ausgesprochen. Diese können bis zum Lieferstopp oder zur Kündigung der Zusammenarbeit gehen. Der Kontrolldienst des Schweizer Tierschutzes führt im Auftrag von Coop und Migros/IP-Suisse für die Label Naturafarm (Coop) und TerraSuisse (Migros/IP-Suisse) auch schweizweit Tiertransport- und Schlachthof-Kontrollen durch.

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