Rindertuberkulose: Liechtenstein trifft Massnahmen

Das Fürstentum Liechtenstein hat im Rahmen der neuen Sömmerungsverordnung präventive Massnahmen zur Verhinderung der Ansteckung von Alpvieh mit Rindertuberkulose getroffen.

Das Fürstentum Liechtenstein hat im Rahmen der neuen Sömmerungsverordnung präventive Massnahmen zur Verhinderung der Ansteckung von Alpvieh mit Rindertuberkulose getroffen.

Neu ist in diesem Alpsommer vorgesehen, dass der Alpvogt durch Weide-Hygienemassnahmen einer wechselseitigen Krankheitsübertragung von Weidevieh und Wild vorbeugt, wie das Liechtensteinische Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) mitteilt. Darunter fällt insbesondere die geeignete Platzierung von Salzlecken und Futtervorlagen. In Zusammenarbeit mit den Jagdaufsehern soll der Zutritt von Weidevieh zu Wild-Salzlecken verhindert werden. Liechtenstein will damit einer Übertragung von Tuberkulose von Wild auf die Nutztiere vorbeugen.

Weiter wird festgehalten, dass Rinder, die entgegen der ALKVW-Empfehlung im Vorarlberg gesömmert werden, nach der Alpabfahrt einer Verbringungssperre und spezifischen Kontrollen unterliegen. Tierhalter, die ihre Rinder dennoch im Vorarlberg sömmern, müssen auch sämtliche Kosten übernehmen, die mit Massnahmen zur Verhinderung der Tuberkulose zusammenhängen.

Im Vorarlberg hatten sich Rinder über Wild mit Tuberkulose infiziert. Für die 400 liechtensteinischen Rinder, die auf Eigenalpen im Vorarlberg gesömmert wurden, sind mittlerweile Lösungen in Liechtenstein gefunden worden.

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