Schweiz gilt wieder als PRRS-frei

Die Ende November in die Ostschweiz eingeschleppte Schweineseuche PRRS ist besiegt. Sämtliche Nachproben fielen negativ aus, wie das Bundesamt für Veterinärwesen am Freitag (BVET) mitteilte. Eine über knapp 100 Betriebe verhängte Sperre ist aufgehoben.

Die Ende November in die Ostschweiz eingeschleppte Schweineseuche PRRS ist besiegt. Sämtliche Nachproben fielen negativ aus, wie das Bundesamt für Veterinärwesen am Freitag (BVET) mitteilte. Eine über knapp 100 Betriebe verhängte Sperre ist aufgehoben.

Das Virus PRRS war Ende November durch den Import von Sperma von  infizierten Tieren aus einer Eberstation in Deutschland in die  Schweiz gelangt. In drei Schweinezuchtbetrieben in Appenzell  Innerrhoden und Ausserrhoden wurden Infektionen festgestellt.

Am schlimmsten traf es einen Betrieb in der Nähe von Appenzell.  Dort ordneten die Behörden eine Notschlachtung von 1200 Sauen und  Ferkeln an. Eine Tötungsequipe aus Zürich stand bei der  grossangelegten Aktion im Einsatz.

Insgesamt 26 Ostschweizer Betriebe, die Sperma aus der deutschen  Eberstation importiert hatten, wurden gesperrt. Über weitere 70  Schweinezuchtbetriebe, die Tiere aus möglicherweise verseuchten  Betrieben übernommen hatten, verhängten die Behörden ebenfalls eine  Sperre.

9500 Blutproben

Bei umfangreichen Nachkontrollen wurden Blutproben von 9500  Tieren untersucht, wie das BVET schreibt. Alle Proben fielen negativ  aus. Damit ist die Schweiz wieder PRRS-frei. Durch das rigorose  Vorgehen habe eine Ausbreitung des Virus verhindert werden können,  heisst es.

Das Anfang Dezember erlassene Importverbot für Schweinesperma,  Eizellen und Embryonen gilt noch bis Ende Januar. Importe soll es  erst wieder geben, wenn das BVET mit der Schweinebranche ein  sicheres Importregime ausgehandelt hat.

Das PRRS-Virus (Porcines reproduktives und respiratorisches  Syndrom) kann bei Schweinen zu Fruchtbarkeitsstörungen, zur Geburt  schwacher Ferkel und zu Atemwegbeschwerden führen. Für Menschen  besteht keine Ansteckungsgefahr. Das Fleisch von geschlachteten  Tieren kann gegessen werden.

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