Welche tierärztlichen Behandlungen sind wirklich dringlich? Diese Frage stellte der «Schweizer Bauer» am 1. April.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) teilt dazu mit, dringlich seien alle Behandlungen, die für den Tierschutz und aus Sicht der Wirtschaftlichkeit (Produktion) relevant seien, inklusive Vorsorge-Behandlungen (Impfungen).
Auch die Kastration von Freigängerkatzen könne nicht hinausgeschoben werden. Den Tierbesitzern wird empfohlen, sich mit dem Tierarzt abzusprechen, ob eine Impfung oder eine andere Behandlung hinausgeschoben werden kann. Generell seien Hausbesuche im Zusammenhang mit Kleintieren und Betriebsbesuche in Zusammenhang mit Nutztieren unter Berücksichtigung der Schutzempfehlungen auch in nicht dringlichen Fällen möglich. Denn da komme es zu keinen Menschenansammlungen und nicht zu engem Kontakt mit anderen Menschen.