
Die Neuregelung dient dem Tierwohl, sagt der Bundesrat.
Daniel Etter
Heute sind nur die Transporte von Schlachttieren und Sportpferden vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen. Das wird sich ab Anfang Juli ändern.
Biorhythmus berücksichtigen
Für das Wohl der Tiere sei es förderlich, wenn beim Transport soweit möglich der natürliche Biorhythmus berücksichtigt werden könne. Es hätten sich kritische Stimmen im Zusammenhang mit dem Tierwohl bei gewissen, tagsüber durchgeführten Strassentransporten gehäuft, sagte der Bundesrat im Mai 2025, als er eine entsprechende Änderung der Verkehrsregelnverordnung in die Vernehmlassung schickte .
Aus heutiger Sicht sei das Tierwohl bei sämtlichen Transporten in den Vordergrund zu stellen. «Wer mit Tieren umgeht, hat gemäss Tierschutzgesetz ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen», hiess es im erläuternden Bericht. Vor diesem Hintergrund ist die generelle Ausnahme vom Sonntags- und Nachtfahrverbot dahingehend zu ergänzen, dass sämtliche Transporte lebender Tiere davon erfasst sein sollen.
Dient Tierwohl
Die Neuregelung diene dem Tierwohl, begründete die Landesregierung am Mittwoch die Ausnahme vom Sonntags- und Nachtfahrverbot. Durch nächtliche Fahrten könnten hohe Temperaturen und längere Fahrzeiten infolge von Staus vermieden werden, heisst es in einer Mitteilung.
Die Ausdehnung des Ausnahmetatbestands auf «Transporte von lebenden Tieren» umfasst auch weiterhin die bisher ausschliesslich ausgenommenen Schlachttiere und Sportpferde. Die Ausnahme soll wie bisher auch sonntags gelten.