Tiere: Transport neu auch in der Nacht und am Sonntag erlaubt

Tiere dürfen in der Schweiz ab dem 1. Juli auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen transportiert werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung angepasst.

sda |

Heute sind nur die Transporte von Schlachttieren und Sportpferden vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen. Das wird sich ab Anfang Juli ändern.

Biorhythmus berücksichtigen

Für das Wohl der Tiere sei es förderlich, wenn beim Transport soweit möglich der natürliche Biorhythmus berücksichtigt werden könne. Es hätten sich kritische Stimmen im Zusammenhang mit dem Tierwohl bei gewissen, tagsüber durchgeführten Strassentransporten gehäuft,  sagte der Bundesrat im Mai 2025, als er eine entsprechende Änderung der Verkehrsregelnverordnung in die Vernehmlassung schickte .

Aus heutiger Sicht sei das Tierwohl bei sämtlichen Transporten in den Vordergrund zu stellen. «Wer mit Tieren umgeht, hat gemäss Tierschutzgesetz ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen», hiess es im erläuternden Bericht. Vor diesem Hintergrund ist die generelle Ausnahme vom Sonntags- und Nachtfahrverbot dahingehend zu ergänzen, dass sämtliche Transporte lebender Tiere davon erfasst sein sollen.

Dient Tierwohl

Die Neuregelung diene dem Tierwohl, begründete die Landesregierung am Mittwoch die Ausnahme vom Sonntags- und Nachtfahrverbot. Durch nächtliche Fahrten könnten hohe Temperaturen und längere Fahrzeiten infolge von Staus vermieden werden, heisst es in einer Mitteilung.

Die Ausdehnung des Ausnahmetatbestands auf «Transporte von lebenden Tieren» umfasst auch weiterhin die bisher ausschliesslich ausgenommenen Schlachttiere und Sportpferde. Die Ausnahme soll wie bisher auch sonntags gelten.

Kommentare (3)

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  • Ulrich Heimberg | 07.05.2026
    Dient dem Tierwohl ?? NEIN, bloss dem Bauernverband und der Landwirtschaft !!
    Tiere sollten VOR ORT getötet und geschlachtet werden, ohne unnötige und stressige Verladungen und Transporte.
    Aber sie sind ja schon längst falsch abgebogen ! Mit Enthornungen, "Freilauf"Ställen ( bequemste Alternative zu Weidegang / weder FREI noch LAUF ) und Gefangenschaft für Kälber in kleinen, heissen Iglus ohne BEWEGUNGSMÖGLICHKEIT.
    Alles NICHT Tier-/ und Artgerecht und eigentlich etwas für Gerichte !!
    Ein Steuerzahler lässt grüssen.
    • emil | 07.05.2026
      Bin mir fast sicher - Sie sind ein gigantischer Steuerzahler , der aber von Landwirtschaft noch tuten und blasen versteht !
    • Heidi | 09.05.2026
      Sie möchten also 4000 Hennen vor Ort schlachten? Da dürfen Sie gerne mithelfen.
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