Nach Sicherheitsbedenken keine Bovaer-Pflicht

In Deutschland wird es vorerst keine gesetzliche Pflicht zur Verabreichung des Futtermittelzusatzstoffs Bovaer geben, der zur Reduktion der Methanemissionen von Kühen zugelassen ist. Die Sicherheit des Zusatzstoffes für Nutztiere wird derzeit von der EU geprüft.

AgE |

In Deutschland wird es vorerst keine gesetzliche Pflicht zur Verabreichung des Futtermittelzusatzstoffs Bovaer geben, der zur Reduktion der Methanemissionen von Kühen zugelassen ist. Das hat die Bundesregierung jetzt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion klargestellt. Damit folgt Deutschland nicht dem Vorbild vor allem nordeuropäischer Länder wie Dänemark, wo die Gabe von Bovaer für viele Betriebe mittlerweile Pflicht ist.

Dort ist das Produkt laut Medienbericht aber inzwischen in Verruf geraten. Es soll sich negativ auf die Tiergesundheit ausgewirkt haben. Auf die Frage der AfD-Fraktion, warum Deutschland nicht auf diese Berichte reagiere, verwies die Bundesregierung an Brüssel. Die EU-Kommission als zuständige Stelle habe bereits Mitte Januar der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Mandat für eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Sicherheit von Bovaer für Nutztiere erteilt. Die Stellungnahme müsse bis Ende Juni übermittelt werden. Dann werde auf EU-Ebene über den weiteren Umgang mit dem Zusatzstoff entschieden. Eigene Untersuchungen plant die Bundesregierung nicht.

 Bovaer ist seit 2022 in der EU zugelassen. In Deutschland ist es der einzige zugelassene Wirkstoff dieser Art. In wie vielen landwirtschaftlichen Betrieben er derzeit eingesetzt wird, ist der Regierung nicht bekannt. 

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