Anlässlich einer Veranstaltung vom 21. März 2011 informierte das BVET die Zuchtverbänden über die Tierschutzbedingungen beim Züchten. Das Bundesamt ruft zum Dialog mit den Zuchtverbänden auf, um züchtungsbedingte Probleme zu dokumentieren. Eine neue Verordnung ist geplant.
Wie das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) in einem Communiqué mitteilt, seien gesundheitliche Probleme der Nutz- und Heimtierrassen bekannt, die teilweise mit züchterisch erwünschten Merkmalen im Zusammenhang stehen. Treten aber Erbfehler oder bestimmte Krankheiten auf, bestehe Handlungsbedarf.
Gemäss der Tierschutzverordnung müssten die Züchter darauf achten, dass die Tiere gesund blieben und frei von Merkmalen sind, die ihre Würde verletzen. Zudem enthalten die Bestimmungen Angaben über erlaubte und verbotene Zuchtziele.
Die zusätzliche Verordnung „über den Tierschutz beim Züchten“ soll nun darlegen, wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll. Die Verordnung soll Rahmenbedingungen enthalten, unter denen belastete Tiere weiterhin zur Zucht verwendet werden dürfen, wenn sichergestellt wird, dass die Belastung in künftigen Generationen reduziert werden kann. Zuchtverbote für wenig belastete Tiere sollen verhindert werden, schwer belastete Tiere dürfen nicht mehr gezüchtet werden. Es soll eine Liste erstellt werden, heisst es weiter.
Die Veranstaltung stiess gemäss BVET auf grosses Interesse bei den Zuchtorganisationen (Heim- und Nutztier), beim Tierschutz, BLW und den Veterinärdiensten. Begrüsst wurde, dass das Schwergewicht auf die Prävention und nicht Verbote gelegt wird. Betont wurde, dass sich die neue Verordnung auch an Hobby- und Gelegenheitszüchter richten müsse.
Das BVET macht bis zum 16. April 2012 eine Umfrage. Resultate und der Fragebogen sind unter folgenden Link: