
Bei einem Seuchenfall entstehen für die Tierhalter unter anderem Tierverluste und Einkommensausfälle.
zvg
Der Druck, das Risiko und die Angst eines Tierseuchenausbruchs werden auf den landwirtschaftlichen Betrieben immer grösser. Bei einem Seuchenfall entstehen für die Tierhalter unter anderem Tierverluste und Einkommensausfälle.
Wenn ein Tierhalter von einer Tierseuche betroffen ist, die Massnahmen wie Tötung erfordert, besteht ein Anspruch auf Entschädigung, die durch die Tierseuchenkasse des jeweiligen Kantons ausgezahlt wird, basierend auf den Vorgaben der nationalen Tierseuchenverordnung und dem Tierseuchengesetz.
Erweiterung der Rindviehversicherung
Doch die Tierseuchenkasse entschädigt nicht der gesamte Verlust und auch keine Einkommensausfälle. Wenn man sich zusätzlich absichern möchte, besteht die Möglichkeit eine Versicherung abzuschliessen. Im Nutztierbereich bieten verschiedene Anbieter Tierversicherungen gegen Krankheiten, Unfälle, Diebstahl und Naturkatastrophen an.
Wichtig ist abzuklären, was genau in der Versicherung inbegriffen ist. Verluste und Ausfälle bei Tierseuchen sind nicht zwingend bei den Versicherungsanbietern abgedeckt. Neu bietet Schweizer Hagel als erster Anbieter eine Rindviehversicherung für Milch-, Aufzucht-, Mast- und Mutterkuhbetriebe mit einer erweiterten Deckung bei Lumpy Skin Disease (LSD), Blauzunge (BTV) 3 & 8, Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD) und Border Disease (BD).