Vogelgrippe: Massnahmen werden aufgehoben

Die Gefahr einer Ansteckung von Hausgeflügel mit der Vogelgrippe ist gesunken. Daher werden die im November des vergangenen Jahres verhängten Schutzmassnahmen per 1. April aufgehoben. Hintergrund ist laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen der weitgehend abgeschlossene Vogelzug.

sda |

Seit Mitte Februar seien in der Schweiz keine neuen Fälle bei Wildvögeln mehr festgestellt worden, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Montag mit.

Virus präsent

Das BLV hatte die Schutzvorkehrungen im November 2025 verstärkt. Dies nachdem zunächst regionale Beobachtungsgebiete festgelegt worden waren. Dazu zählte etwa die Region Untersee ab Kreuzlingen TG oder die Region Solothurn entlang der Aare. Die Schutzvorkehrungen sollten den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Dazu zählten etwa die Beschränkung des Auslaufs auf geschützte Bereiche sowie Einschränkungen für Geflügelmärkte.

Zwar bleibe das Vogelgrippevirus in Europa präsent, warnt das BLV. Die Zahl der Fälle sei jedoch rückläufig. Auch die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung durch Zugvögel in die Schweiz sinke, da diese ihre Sommerquartiere grösstenteils erreicht hätten. Zudem seien viele Vögel zurzeit am Brüten und somit ortsgebunden, was das Risiko einer weiteren Verbreitung des Virus ebenfalls senke.

Gesetzliche Registrierungspflicht

Geflügelhaltende bleiben dennoch zur Wachsamkeit aufgerufen. «Sie müssen ihre Tiere regelmässig beobachten und bei verdächtigen Symptomen unverzüglich eine Tierärztin oder einen Tierarzt informieren. Atembeschwerden, Schwellungen im Kopfbereich, ein deutlicher Rückgang der Legeleistung, dünne oder fehlende Eischalen, ausgeprägte Apathie oder erhöhte Sterblichkeit können Hinweise auf eine Infektion sein», schriebt das BLV. 

Für Geflügelhaltungen besteht eine gesetzliche Registrierungspflicht bei den kantonalen Veterinärbehörden. «Diese gilt unabhängig von der Seuchenlage und umfasst auch Hobbyhaltungen», so das Bundesamt weiter. Die Registrierung ermöglicht es den Behörden, im Ereignisfall rasch zu informieren und erforderliche Massnahmen gezielt umzusetzen.

Erster Fall in Italien festgestellt

In Italien war in der vergangenen Woche der erste Fall eines nachweislich mit dem Vogelgrippevirus H9N2 infizierten Menschen festgestellt worden. Es handle sich dabei um den ersten Fall in Europa, bestätigte am Donnerstag das Gesundheitsministerium in Rom.

Angesteckt mit dem Virusstamm H9N2 hatte sich der in Italien lebende Mann allerdings in Afrika. Alle Personen, die Kontakt mit dem Mann hatten, wurden negativ getestet.

Nach Angaben des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) wurden seit 1998 und bis zum 27. Februar 2026 weltweit 195 Fälle von H9N2 beim Menschen gemeldet. Dies in zehn Ländern in Asien und Afrika. Zwei Infektionen verliefen tödlich.

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