
Die im Dezember vorgestellten Änderungsvorschläge zur Biolandbauverordnung enthielten bislang weder konkrete Regelungen zur Weidepflicht.
RBB GmbH
Rudert EU-Agrarkommissar Christophe Hansen bei der in Aussicht gestellten Anpassung der EU-Biolandbauverordnung mit Blick auf die Weidepflicht zurück? So lassen sich zumindest seine Aussagen auf der Grünen Woche interpretieren. Während er im vergangenen Sommer noch Lockerungen beim Gebot der Weidetierhaltung im Biolandbau in Aussicht gestellt hatte, betonte er nun, dass die EU-Biolandbauverordnung bereits seit 1999 eine Pflicht zur Weidetierhaltung vorsieht. Die Auflage sei somit «für niemanden eine Überraschung».
Dass die Verordnung nun dennoch angepasst werden müsse, habe andere Gründe, so Hansen. Mittelfristig müsse das Ziel bleiben, dass sich alle Betriebe an die Weidepflicht hielten. Um den Umstieg für betroffene Landwirte zu erleichtern – etwa für Betriebe, die aufgrund der Stalllage im Dorfzentrum oder wegen Strassen keinen ausreichenden Zugang zu Weideflächen haben –, schlug Hansen die Einführung von Transitionsprämien vor. Damit könnten Umstellungen finanziert oder auch Flächentausche unterstützt werden. «Wir können allerdings keine Lösungen finden, die jene benachteiligen, die bereits vor Jahren umgestellt haben.»
Die im Dezember vorgestellten Änderungsvorschläge zur Biolandbauverordnung enthielten bislang weder konkrete Regelungen zur Weidepflicht noch zur Auslaufpflicht für sehr kleine Hühnerbestände. Diese Punkte sollen gemäss der «Roadmap» in den ersten beiden Quartalen dieses Jahres behandelt werden. Ziel sei es, klarzustellen, wie das bestehende Recht tatsächlich auszulegen ist.
Warum führt das Anliegen ART-/und TIERGERECHTE Haltung überhaupt zu Diskussionen ? Behaupten die Tierhalter doch stets, dass sie ihre Tiere liebten und wir den Weltweit besten Tierschutz hätten ! Noch immer werden Kälber in Einzelhaft in kleinen Iglus gehalten. Ohne jegliche Bewegungsmöglichkeit oder Auslauf !