Beim Schutz der Grossraubtiere wie Wolf und Luchs scheint eine Annäherung der Positionen in weiter Ferne. Während die eine Seite vereinfachte Kriterien für Abschüsse fordert, erhofft sich die andere dank mehr Herdenschutz auch einen verbesserten Schutz der Raubtiere.
Die Bestände der Grossraubtiere wie Wolf und Luchs sollen nach den revidierten Konzepten des Bundes dann mit Abschüssen verkleinert werden, wenn sie sich regelmässig fortpflanzen und für die Herden Schutzmassnahmen ergriffen worden sind. Schweizweit gibt es derzeit 25 bis 30 Wölfe und rund 160 Luchse. Im Schatten des Wolfes gibt der Luchs aber deutlich weniger zu reden.
Berggebiet kein Naturreservat
Der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband (SAV) lehnt die Konzepte des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) ab, weil sie eine Ausbreitung des Raubtieres in der Schweiz ermöglichen. Sie stünden im Gegensatz zu den Bestrebungen, in den Berggebieten die traditionelle Tierhaltung zu erhalten. Die alpwirtschaftlichen Gebiete stellen einen Drittel der landwirtschaftlichen Fläche dar und zählen 7200 Betriebe. Ausser Kühen und Ziegen verbringen rund 250'000 Schafe ihren Sommer auf der Alp.
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) verlangt, dass der Wolf wie andere Raubtiere gejagt werden darf. Die betroffenen Kantone sollen selber entscheiden können, wie sie dabei verfahren wollen. Da diese Forderung, die auf eine Motion des Walliser CVP-Ständerats Jean-René Fournier zurückgeht, nicht ins neue Konzept Eingang gefunden hat, lehnen SAV und SAB es ab.
«Die Berggebiete sind nicht bereit, sich in die Rolle eines Naturreservates abdrängen zu lassen», kritisiert die SAB. Die heutige Bewirtschaftung sei nicht mit der Wiederansiedlung von Grossraubtieren kompatibel.
Für Kantone kaum praxistauglich
Die betroffenen Kantone beurteilen die neuen Konzepte nur bedingt als praxistauglich. Sie erhoffen sich auch konkretere Kriterien, um die Bestände falls nötig verkleinern zu können, wie etwa der Kanton St. Gallen schreibt. Der Kanton ist durch die Präsenz des Wolfsrudels im Calanda-Gebiet besonders betroffen.
Für den Kanton Wallis ist der Status des Wolfes als bedrohtes Tier nicht mehr aktuell. Diesem Umstand sollte im Konzept Rechnung getragen werden. Die direkt betroffene Bevölkerung müsse viel stärkeres Gewicht erhalten und es den Kantonen erlauben, rascher zu intervenieren, wenn es zu Problemen komme.
Jagdvorsteher sagen Ja
Für das Wallis wie auch für die Kantone Freiburg und Bern fehlt es an einer Abstimmung der Konzepte für Wolf und Luchs aufeinander. Insbesondere werde offen gelassen, wie sich Kantone verhalten sollen, auf deren Gebiet beide Raubtiere vorkommen. Der Kanton Freiburg weist auch auf die Probleme hin, die Herdenschutzhunde in touristischen Regionen verursachen können. Bern unterstützt die beiden Konzepte grundsätzlich und sieht auch keine Veranlassung, die Abschusskriterien abzuändern.
Ja zur Stossrichtung, aber zu komplex und zu detailliert, ist die Haltung der Konferenz der kantonalen Jagdvorsteherinnen und Jagdvorsteher zu den Konzepten. In der Praxis seien die Konzepte nur schwer umsetzbar und dürften in dieser Form nicht zu einem pragmatischeren Umgang mit den Grossraubtieren führen. Auch müsse das Bewilligungsverfahren für Eingriffe bei Problemtieren oder bei wachsenden und gesicherten Populationen bürokratisch vereinfacht werden, fordern die Kantonsvertreter.
Herdenschutz verhindert Abschüsse
Die Umweltverbände Pro Natura und der WWF unterstützen die Konzepte Wolf und Luchs «mit Vorbehalt». Abschüsse kommen aus ihrer Sicht nur in Frage, wenn es überlebensfähige Bestände gebe. Und das sei heute noch nicht der Fall. Das Konzept anerkennt laut den Organisationen aber immerhin den positiven Einfluss von Wolf und Luchs auf den Wildbestand.
Einzelabschüsse bei grossen Nutztierschäden seien weiterhin akzeptabel, schreiben Pro Natura und der WWF. Ein grosser Teil der Angriffe liesse sich aber durch einen guten Herdenschutz verhindern. «Ein Nebeneinander von Menschen und Grossraubtieren ist möglich.»
Tierschutz: Bückling vor Parlamentariern
Hart ins Gericht geht der Schweizer Tierschutz (STS) mit dem Bund. Die Stossrichtung der Konzepte sei «ein Bückling vor mehreren wolfs- und luchsfeindlichen Vorstössen im Parlament». Die Organisation erachtet es als grundsätzlich falsch, wenn Menschen über das Existenzrecht von Tierarten urteilen.
Auch die Gruppe Wolf Schweiz (GWS) kann der Vorlage nur wenig Gutes abgewinnen. Erfahrungen aus Nachbarländern hätten die begrenzte Wirkung von Abschüssen aufgezeigt, um Schäden an Nutztieren zu verhindern. Positiv wertet die GWS, dass der Bund den Herdenschutz stärken will. Umso verständlicher sei die Abwehrhaltung gewisser Kreis: «Der Kampf gegen den Herdenschutz ist deshalb kein Schuss gegen Grossraubtiere, sondern höchstens einer ins Bein der Kleinviehhalter.»
Geteilte Meinung auch bei Parteien
Auch bei den politischen Parteien ist keine einheitliche Haltung auszumachen. Für die SVP hat es in der kleinen Schweiz keinen Platz für Grossraubtiere. Deshalb sei auch kein Konzept notwendig. Vielmehr müssten die Kantone die Möglichkeit erhalten, rasch intervenieren zu können, um die Bestände zu verkleinern.
Die FDP lehnt die Konzepte aus finanziellen Gründen ab. 1,9 Millionen Franken werde in diesem Jahr für den Herdenschutz ausgegeben, 2,9 Millionen Franken würden es in den Jahren 2015 bis 2017 sein. Das sei unverhältnismässig. Für die Grünen hingegen wird mit den Konzepten der Artenschutz geschwächt, was unakzeptabel sei.