Wollen Schweizer Wildhüter einen Wolf abschiessen, der allzu stark in den Herden wütet, braucht es keine Kündigung der Berner Konvention. Dieses Vertragswerk lasse solche Abschüsse und auch die Populationskontrolle zu, sagte Bundesrätin Doris Leuthard im Ständerat.
Jean-René Fournier (CVP/VS) wollte am Dienstag in einer Interpellation wissen, was eigentlich mit den entsprechenden Motionen geschehen sei. In diesen Vorstössen verlangten beide Räte den Austritt aus der Berner Konvention zum Schutz der Grossraubtiere und den Wiedereintritt unter Vorbehalt. Schliesslich müsse der Bundesrat den Willen des Parlaments achten, sagte Fournier.
Umweltministerin Leuthard beschied dem Walliser Deputierten, der einst als Regierungsrat einen Wolfsabschuss bewilligt hatte und dafür verurteilt worden war, die Landesregierung achte den Parlamentsentscheid.
Aus- und Wiedereintritt in die Konvention seien nicht mehr nötig. Zwar habe das Generalsekretariat der Konvention den Schweizer Änderungswunsch abgelehnt. Die gesetzlichen Bedingungen hätten sich zum einen in der Schweiz mit dem neuen Jagdgesetz geändert. Zum anderen gebe auch die Konvention selbst mit einer Interpretationsänderung mehr Spielraum für Abweichungen vom strikten Schutz der Grossraubtiere.