Bienen: Einschränkungen beim Verstellen

Zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2014 gelten Restriktionen beim Verstellen von Bienen.

Zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2014 gelten Restriktionen beim Verstellen von Bienen.

Zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2014 ist es verboten, Bienen aus dem Nicht-Schutzgebiet ins Feuerbrand-Schutzgebiet sowie Bienen innerhalb des Schutzgebietes aus Gemeinden mit Einzelherd in befallsfreie Gemeinden zu verstellen, wie Agroscope in Wädenswil am Donnerstag, 13. März 2014 mitteilte. Weil die Bakterienkrankheit in grossen Teilen der Schweiz bereits verbreitet ist, ist nur das Wallis Feuerbrand-Schutzgebiet.

Kantonale Regelungen sind unter www.feuerbrand.ch -> ‚Einschränkung des Verstellens von Bienen‘ oder bei der kantonalen Fachstelle für Pflanzenschutz erhältlich.

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