Feuerbrand: Verschieben von Bienen wird eingeschränkt

Zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2012 dürfen keine Bienen aus einem Nicht-Schutzgebiet in ein Feuerbrand-Schutzgebiet verstellt werden.

lid |

Zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2012 dürfen keine Bienen aus einem Nicht-Schutzgebiet in ein Feuerbrand-Schutzgebiet verstellt werden.

Zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2012 ist es verboten, Bienen aus dem Nicht-Schutzgebiet ins Feuerbrand-Schutzgebiet sowie Bienen innerhalb des Schutzgebietes aus Gemeinden mit Einzelherd in befallsfreie Gemeinden zu verstellen, wie die Forschungsanstalt Agroscope Changins Wädenswil (ACW) mitteilt. Weil die Bakterienkrankheit in grossen Teilen der Schweiz bereits verbreitet ist, ist nur noch das Wallis Feuerbrand-Schutzgebiet.

Kantonale Regelungen sind finden Sie unter diesem Link oder bei der kantonalen Fachstelle für Pflanzenschutz.

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Geht Ihr an die Suisse Tier?

33.5 % Ja, ganz sicher
17.8 % Weiss noch nicht
48.6 % Nein

Teilnehmer insgesamt 185

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?