Zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2012 dürfen keine Bienen aus einem Nicht-Schutzgebiet in ein Feuerbrand-Schutzgebiet verstellt werden.
Zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2012 ist es verboten, Bienen aus dem Nicht-Schutzgebiet ins Feuerbrand-Schutzgebiet sowie Bienen innerhalb des Schutzgebietes aus Gemeinden mit Einzelherd in befallsfreie Gemeinden zu verstellen, wie die Forschungsanstalt Agroscope Changins Wädenswil (ACW) mitteilt. Weil die Bakterienkrankheit in grossen Teilen der Schweiz bereits verbreitet ist, ist nur noch das Wallis Feuerbrand-Schutzgebiet.
Kantonale Regelungen sind finden Sie unter diesem Link oder bei der kantonalen Fachstelle für Pflanzenschutz.