Gegen illegalen Fischfang vorgehen

Portugal ergreift keine ausreichenden Massnahmen, um illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei durch einige seiner Fischereifahrzeuge in den Gewässern zu verhindern, zu bekämpfen und zu unterbinden, die unter die Zuständigkeit der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) fallen. Dies zumindest schätzt die Europäische Kommission so ein.

Portugal ergreift keine ausreichenden Massnahmen, um illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei durch einige seiner Fischereifahrzeuge in den Gewässern zu verhindern, zu bekämpfen und zu unterbinden, die unter die Zuständigkeit der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) fallen. Dies zumindest schätzt die Europäische Kommission so ein.

Sie forderte das Land deshalb dazu auf, seine Bemühungen entsprechend zu verstärken. Die Brüsseler Behörde verweist in einem Schreiben an die Lissaboner Regierung vor allem auf die Verpflichtungen Portugals zur Durchsetzung der EU-Vorschriften über Bestandserhaltungs- und Kontrollmassnahmen im Rahmen der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik und der Verordnung über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei.

Die Kommission ist ausserdem der Ansicht, dass Portugal gegen die Kontrollverordnung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik verstößt. Kommt Lissabon der Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, wird die Kommission in dieser Sache eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln, was letztendlich in einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) münden kann. 

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