Obschon Hirsche als Nutztiere anerkannt sind, ist ihre Haltung bewilligungspflichtig, und es gelten spezielle Vorschriften.
Hirsche sind als landwirtschaftliche Nutztiere anerkannt. Dam-, Sika- oder Rothirsche werden extensiv zur Fleischgewinnung gehalten. Was es dabei zu beachten gibt, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einer neuen Fachinformation zusammengefasst.
Die Weideflächen müssen gross genug sein, dass die Grasnarbe ganzjährig erhalten bleibt. Das Gehege muss über einen Unterstand verfügen, der allen Tieren Platz zum Ruhen und Schutz vor Niederschlägen, Wind und Kälte, aber auch vor starker Sonneneinstrahlung bietet. An viel begangenen Stellen müssen Böden beispielsweise mit Mergel befestigt werden, damit sie nicht zu Morast werden und der Klauenabrieb sichergestellt wird.
Während der Setzzeit müssen die Kitze im Gehege im hohen Gras oder unter Büschen Deckung finden. Zur Geweih- und Fellpflege müssen im Gehege Fegebäume und – ausgenommen für Damhirsche – Suhlen zur Verfügung stehen. Die Hirsche in den Gehegeeinrichtungen müssen mindestens einmal täglich kontrolliert werden. Absperrgehege müssen für tierärztliche Behandlungen eingerichtet werden können.