Der Bundesrat hat Änderungen in der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten verabschiedet. Die Anpassungen beinhalten unter anderem die Verfütterung von Insektenproteinen an Fische.
Analog zur EU dürfen neu Proteine von insgesamt sieben Insektenarten an Zuchtfische verfüttert werden. Künftig ist es zudem möglich, verarbeitetes tierisches Protein zu exportieren. Ferner dürfen tierische Nebenprodukte neu auch für die Herstellung von Dünger verwendet werden.