Keine Entschädigungen für Biberschäden

Der Nationalrat lehnt die Entschädigungen für Biberschäden durch den Bund sowie zusätzliche Präventionsmassnahmen ab. Solche hatte Valérie Piller Carrard (SP/FR) mit einer Motion gefordert, um die Akzeptanz des Bibers zu stärken.

sda |

Der Nationalrat lehnt die Entschädigungen für Biberschäden durch den Bund sowie zusätzliche Präventionsmassnahmen ab. Solche hatte Valérie Piller Carrard (SP/FR) mit einer Motion gefordert, um die Akzeptanz des Bibers zu stärken.

 Die mehrere tausend Tiere zählende Population verursacht zunehmend Probleme, vor allem für die Landwirtschaft oder für Strassen. Der Bundesrat anerkennt diese Konflikte, verweist jedoch auf den Gewässerraum, den die Kantone bis 2018 ausscheiden müssen. Dadurch könnten sich die Konflikte in Zukunft entschärfen. Problematische Biberdämme könnten auch entfernt, der Biber unter Umständen auch bejagt werden.

Nach Schätzungen des Bundesrats kämen mit den geforderten Massnahmen Kosten von 2 bis 3 Millionen Franken pro Jahr auf den Bund zu. Davon wollte der Nationalrat nichts wissen: Er lehnte die Motion mit 124 zu 62 Stimmen ab.

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