Kleine Schneckenzucht-Anlagen zulassen

blu/sda |

Eine im Nationalrat breit abgestützte Motion fordert, dass die Zucht von Schnecken künftig zur Landwirtschaft zählt und die Schnecken als Nutztiere gelten. So weit möchte der Bundesrat nicht gehen. Er ist aber offen, kleinere Schneckenzucht-Anlagen zu bewilligen.

Das schreibt die Landesregierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss des Tessiner SP-Nationalrats Bruno Storni. Dessen Motion «Schneckenzucht zur Landwirtschaft zählen» wird von Ratskollegen aller Fraktionen unterstützt.

«Grosses Potenzial»

Gemäss Motionstext soll der Bundesrat beauftragt werden, die erforderlichen Vorschriften auszuarbeiten, damit die Schneckenzucht zur Landwirtschaft zählt und die Schnecken als Nutztiere gelten. Die Zucht von Schnecken bilde einen neuen sauberen und ökologisch nachhaltigen Zweig in der Landwirtschaft, der weltweit einen Aufschwung erlebe, begründet Storni sein Anliegen.

Er führt auch wirtschaftliche Gründe ins Feld: «Schnecken haben grosses Potenzial. Dies zeigt die Entwicklung in Italien: Die Produktion hat sich in nur fünf Jahren verdreifacht, die Branche beschäftigt mehr als 9000 Personen und der Umsatz ist um 350 Millionen Euro (367 Mio. Fr.) gestiegen.»

In Bezug auf Raumplanung unproblematisch

Schnecken seien in verschiedenen Regionen der Schweiz seit Langem auf der Speisekarte, insbesondere im Tessin. «Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum sie nicht zu den Tieren gezählt werden, die gezüchtet werden können, um ein Einkommen zu erzielen», schreibt Storni. Zumal von den Landwirten verlangt werde, neue Einkommensquellen zu generieren.

In Bezug auf die Umwelt, die Raumplanung und die Landschaft sei die Schneckenzucht unproblematisch. «Es müssen keine grossen Anlagen errichtet werden, kleine mobile Gehege reichen aus. Das Schneckenfutter kann einfach vor Ort produziert werden», hält er fest.

Kleinere Anlagen

Heute zählt die Schneckenproduktion nicht zur Landwirtschaft. Schnecken sind deshalb wie Insekten und Fische keine landwirtschaftlichen Nutztiere nach der Landwirtschaftsgesetzgebung. Das heisst aus Sicht des Bundesrats auch, dass keine Grundlage für die Bewilligung kleiner Zäune auf freiem Feld besteht, um dort Schnecken halten zu können.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er erklärt sich bereit, im Falle der – wahrscheinlichen – Annahme der Motion im Nationalrat, eine Änderung des Vorstosses zu beantragen. Würde die Motion im Erstrat angenommen, behält sich der Bundesrat daher vor, in der Kommission des Zweitrats eine Änderung der Motion wie folgt zu beantragen: «Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzes- und/oder Verordnungsanpassungen vorzunehmen, damit kleinere Anlagen, die für die Schneckenproduktion auf einem Landwirtschaftsbetrieb notwendig sind, bewilligt werden können.»

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