Nachtjagd von Wildschweinen

Bei der Bejagung von Schwarzwild im Aargau dürfen Nachtsichtgeräte frei erworben und verwendet, Nachtsichtzielgeräte hingegen nicht ohne Weiteres eingesetzt werden.

Bei der Bejagung von Schwarzwild im Aargau dürfen Nachtsichtgeräte frei erworben und verwendet, Nachtsichtzielgeräte hingegen nicht ohne Weiteres eingesetzt werden.

Sie gehören zu den für die Jagd grundsätzlich verbotenen Hilfsmitteln. Ausnahmebewilligungen erteilen die zuständigen kantonalen Stellen. Der Kanton besitzt sechs Nachtsichtzielgeräte. Er leiht sie an speziell geschulte Jagdpächter aus, deren Reviere stark von Wildschweinschäden betroffen sind. Damit sei sein Spielraum gemäss der Bundesgesetzgebung ausgenützt, teilt der Regierungsrat auf einen Vorstoss des SVP-Grossrats und Jägers Richard Plüss aus Lupfig mit.

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