Nicht mehr alle geschossenen Wölfe werden untersucht

Seit Dezember 2023 und dem Inkrafttreten des revidierten Jagdgesetzes können die Kantone Wölfe präventiv schiessen, bevor grosse Schäden an Nutztieren entstehen. Die Abschüsse, die einer Bewilligung durch das Bundesamt für Umwelt (Bafu) unterliegen, nehmen seither deutlich zu.

sda |

Früher mussten alle in der Schweiz geschossenen Wölfe zur eingehenden Untersuchung an das Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin (Fiwi) in Bern geschickt werden. Das ist heute nicht mehr der Fall. «Die Zahl der erlegten Tiere hat erheblich zugenommen», schrieb das Bafu der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage.

Die erlegten Tiere seien «in der Regel gesund», präzisiert das Amt. Daher sei nur noch die Untersuchung jener Wölfe obligatorisch, die Anzeichen von Krankheit, früheren Verletzungen oder möglicher Wilderei zeigen. Individuell erlegte Tiere, aufgefundene Kadaver sowie Abschüsse im Rahmen der Regulierung würden weiterhin in Bern untersucht.

Nicht alle Kadaver könnten an die Kantone zurückgegeben werden. «Das Institut verfügt nur über begrenzte Lager- und Kühlkapazitäten. Zudem müssen Vorgaben zur Biosicherheit eingehalten werden, was die Rückgabe der Kadaver teilweise verunmöglicht», erklärt das Bafu.

Zudem entscheide jeder Kanton selbst, wie er die Tierkörper weiterverwendet. Die Behörden seien nicht verpflichtet, das Bafu über die Nutzung der Kadaver zu informieren.

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