Für Pferdehalter hängt viel davon ab, ob sie auf ihrem Betrieb eine Standardarbeitskraft (SAK) erreichen. Doch der SAK-Wert für Pferde wird als zu tief kritisiert. Der Bundesrat entscheidet 2014, ob Handlungsbedarf besteht.
In der Raumplanungsverordnung spielt der Begriff Standardarbeitskraft (SAK) eine wichtige Rolle. Pferdehalter müssen 1 SAK erreichen, wenn ihr Betrieb als «landwirtschaftliches Gewerbe» gelten soll. Darunter wird ein Pferdebetrieb als Hobby eingestuft.
Doppelt bestraft
«Diese Grenze bestraft die Pferdehalter gleich doppelt», kritisiert Eric Meili vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL), der viele Bauern mit Pensionspferden berät, «denn die Pferde-SAK ist komplett falsch berechnet und viel zu tief angesetzt.»
Für die Stallarbeit bei einer Milchkuh könne ein Bauer 0,043 SAK geltend machen, rechnet er vor. «Wer 23 Kühe ohne Land betreut, leistet also eine SAK.» Ein Pferd zählt 0,7 Grossvieheinheiten. Der SAK-Faktor liegt bei 0,03. «Folglich gilt ein Pferd 0,021 SAK, knapp halb so viel wie eine Kuh. Es braucht 47 Pferde ohne Land, bis 1 SAK erreicht ist», so Meili. «Wer kann schon 47 Pferde in einem Pensionsstall allein betreuen?»
SAK-Faktoren sind «politische Werte»
Matthias Schick von Agroscope stützt Meilis Überlegungen, auch wenn die SAK-Faktoren «politische Werte» seien. Schick hat Angaben zum tatsächlichen Arbeitszeitbedarf zusammengetragen. Demnach wendet ein Bauer für die Betreuung einer Kuh im Laufstall mit Melkstand 78 Stunden pro Jahr auf. «In der Pferdehaltung schwanken die Angaben zwischen 40 und 350 Stunden pro Jahr, sie liegen durchschnittlich bei mehr als 150 Stunden», erläutert Schick. Meili folgert: «Ein Pferd gibt im Schnitt doppelt so viel Arbeit wie eine Kuh, es müsste deshalb auch doppelt so viele SAK geben, nämlich 0,08.»
Wäre der SAK-Faktor für Pferde höher, würden viel mehr Pferdebetriebe die Gewerbegrenze erreichen. Ohne Land wären noch 12,5 Pferde nötig. Hat ein Bauer noch Land oder andere Nutztiere, sinkt die Zahl der «nötigen» Pferde.
Fall fürs Bundesgericht
Derzeit beschäftigt sich auch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mit den SAK-Faktoren. Laut Direktor Bernard Lehmann soll ein Entscheid, ob und wie diese angepasst werden, erst nach Vorliegen eines Berichts fallen, der vom Parlament gefordert wurde. Der Bericht, der das heutige System beurteilt und mögliche Alternativen aufzeigt, erscheint im Frühjahr 2014. Der Bundesrat werde dann über das weitere Vorgehen entscheiden und das überprüfte, angepasste Konzept der SAK-Faktoren oder eine Alternative dazu umsetzen.