Schutzzonen für Bienenzucht

Der Kanton Bern will die Zucht von widerstandsfähigen Bienenrassen besser schützen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch mit einer Änderung des Landwirtschaftsgesetzes die rechtlichen Grundlagen geschaffen.

Der Kanton Bern will die Zucht von widerstandsfähigen Bienenrassen besser schützen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch mit einer Änderung des Landwirtschaftsgesetzes die rechtlichen Grundlagen geschaffen.

Konkret geht es um den Schutz der sogenannten Belegstationen, die der gezielten Zucht von Bienenköniginnen dienen. Im Kanton Bern betreiben Imkerinnen und Imker zehn Belegstationen, wo drei an die klimatischen Bedingungen nördlich der Alpen angepasste Bienenrassen gezüchtet werden.

Vier Kantone haben bereits Schutzzonen


Um unerwünschte Paarungen mit anderen Bienenrassen zu verhindern, braucht es Schutzzonen rund um die Belegstationen. Bislang fehlten die rechtlichen Grundlagen, damit die Regierung die Imkerei durch Verordnung gebietsweise beschränken kann. Das Aufstellen von Bienenständen mit inkompatiblen Rassen konnte rechtlich nicht verhindert werden.

Im Kanton Bern sind mehr als 20 Prozent aller Imkerinnen und Imker der Schweiz tätig. Regelungen zum Schutz von Belegstationen gibt es bereits in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis und Obwalden. Im Kanton Glarus darf nur eine einzige Bienenrasse gehalten werden.

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