Schweden: Wolfsjagd gerichtlich gestoppt

In Schweden wird 2026 wohl keine Wolfsjagd stattfinden. Nachdem das Verwaltungsgericht in Luleå die Lizenzjagd auf die freigegebenen 48 Wölfe bereits im Dezember 2025 gestoppt hatte, legten alle fünf betroffenen Provinzverwaltungen dagegen Berufung ein.

AgE |

Die Einsprüche sind nun vom Berufungsgericht in Sundsvall abgewiesen worden. Damit bleibt die Jagd in diesem Winter weiterhin verboten. Dies kann jedoch noch vor dem obersten Verwaltungsgericht des Landes angefochten werden.

Population beträgt 355 Wölfe

Gegen die geplante Lizenzjagd hatte unter anderem der schwedische Naturschutzverband (Naturskyddsföreningen) beim Verwaltungsgericht Berufung eingelegt. Dieses hatte festgestellt, dass die Provinzverwaltungen nicht nachweisen konnten, dass die Jagd keine Gefahr für das langfristige Überleben der Wölfe in Schweden darstellt. Die lizenzierte Jagd auf Wölfe darf gemäss der schwedischen Jagdgesetzgebung nur zwischen dem 2. Januar und dem 15. Februar durchgeführt werden.

Bei der diesjährigen Jagd hätten 48 Wölfe entnommen werden sollen. Dass überhaupt so viele Wölfe für die Saison 2026 vorgesehen waren, liegt am Wunsch der Regierung, die Wolfspopulation einzudämmen. Laut Angaben der schwedischen Umweltschutzbehörde wurde die Zahl der Wölfe im Land im Winter 2024/25 auf 355 Individuen geschätzt.

Regierung will 170 Wölfe

Die Regierung Schwedens hatte den Referenzwert für einen «günstigen Erhaltungszustand» von 300 auf 170 Wölfe abgesenkt und dies auch der Europäischen Kommission gemeldet. Ziel war, zunächst den Bestand auf etwa 270 Tiere zu reduzieren. Schwedens grösster Umwelt- und Naturschutzorganisation hatte den niedrigen Referenzwert schon damals kritisiert. Er entbehre «jeglicher wissenschaftlichen Grundlage» und wurde selbst von der EU-Kommission abgelehnt.

Eine Sprecherin der EU-Kommission bestätigte auf Nachfrage von Agra-Europe, dass die Brüsseler Behörde am 11. November 2025 ein Schreiben an die in Schweden zuständigen Stellen gerichtet hat. In diesem habe sie ihre Bedenken hinsichtlich der Auslegung Schwedens geäussert, derzufolge eine Wolfspopulation von 170 Tieren noch immer einen günstigen Erhaltungszustand darstellen soll. Gemäss der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die in den Anhängen der Richtlinie aufgeführten Lebensräume und Arten zu überwachen und der Kommission alle sechs Jahre Bericht zu erstatten. Den neuen Referenzwert hatte Schweden im letzten Bericht 2025 mitgeteilt.

Bauernverband kritisiert Jagdverbot

Der schwedische Bauernverband (LRF) kritisierte die Entscheidung des Gerichts. Er wies darauf hin, dass die Wolfspopulation bereits erhebliche Schäden verursacht habe und der Verband daher das Reduktionsziel der Regierung unterstütze. Laut LRF stellt das Verbot eine «ernsthafte Bedrohung» für die Umsetzung der nationalen Lebensmittelstrategie dar, die auf einen Ausbau der schwedischen Nahrungsmittelproduktion abzielt.

Aber darüber hinaus auch für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Der Verband argumentiert so, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb, in dem Weidetiere aufgrund des hohen Raubtierdrucks verschwinden, schlechtere Voraussetzungen für artenreiche Flächen und Ökosystemleistungen und damit die Biodiversität hätte.

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Geht Ihr an die Tier & Technik?

42.6 % Ja
33.5 % Nein
23.9 % Weiss noch nicht

Teilnehmer insgesamt 624

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?