Es gibt erste Hinweise, dass sich ein Wolf im St. Galler Oberland aufhält. Noch fehlt aber der genetische Beweis für die Präsenz des Raubtiers. Vorsorglich ist eine Arbeitsgruppe gegründet worden, die sich mit dem möglichen Auftauchen des Wolfs im Kanton St. Gallen beschäftigt.
Im August hat sich am Kunkelspass, im Grenzgebiet zwischen den Kantonen Graubünden und St. Gallen, mit «grosser Wahrscheinlichkeit» ein Wolf aufgehalten, bestätigte Guido Ackermann, Leiter des st. gallischen Amtes für Natur, Jagd und Fischerei, einen Bericht im «Sarganserländer». Auf Bündner Kantonsgebiet wurden drei Schafe gerissen.Weitere Beweise vonnöten
Die Anwesenheit des Wolfs sei aber genetisch noch nicht nachgewiesen, sagte Ackermann. Es könnte sich auch um einen verwilderten Hund gehandelt haben. Besitzer und Pächter von Alpen und Jagdgesellschaften im St. Galler Oberland seien informiert worden. «Es besteht aber kein Handlungsbedarf», sagt Ackermann.
Der Amtsleiter hofft auf weitere konkrete Anhaltspunkte: «Wir sind darauf angewiesen, dass Risse weiteren Nutztieren sofort gemeldet werden, damit wir brauchbare DNA-Proben sichern können.»
Rückkehr nach 200 Jahren
Der Wolf scheint also nicht nur im Kanton Graubünden und in der Innerschweiz auf dem Vormarsch zu sein. Nach rund 200 Jahren Unterbruch bereitet sich auch der Kanton St. Gallen auf den Besuch des geschützten Raubtiers vor. «Wir haben mit dem Auftauchen des Wolfs gerechnet», sagt Ackermann.
Anfang Juli hat deshalb eine kantonale Arbeitsgruppe ihre Arbeit aufgenommen. Vertreter von Landwirtschaft, Jagd, Naturschutz und des Kantons erarbeiten ein gemeinsames Konzept um sicherzustellen, dass der Wolf im Kanton St. Gallen konfliktfrei leben könne. Das Konzept soll laut Ackermann bis zur nächsten Alpsaison vorliegen.
Regulatuion des Bestandes möglich, wenn er grosse Schäden verursacht
Schäden durch Wölfe werden gemeinsam vom Bund und den Kantonen entschädigt. Der Bund engagiert sich aber auch für den Schutz der Herden. Eine zentrale Stelle empfiehlt nebst Schutzhunden und Hirten auch Zäune oder Esel.
Zum Abschuss freigegeben werden darf ein Wolf, wenn er in einem Monat mindestens 25 Schafe reisst oder innert vier Monaten 35. Jetzt will der Bund den Schutz aufweichen. Geschützte Tierarten sollen in Zukunft regional reguliert werden, wenn sie grosse Schäden verursacht haben oder zur Gefahr werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Bestand gross genug und stabil ist.