Strafanzeige wegen Luchswilderei

Der Fall einer mutmasslichen Luchswilderei im Wallis soll untersucht und allenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht.

Der Fall einer mutmasslichen Luchswilderei im Wallis soll untersucht und allenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht.

Die Anzeige folgt auf eine anonyme Aussage eines mutmasslichen Mitarbeiters der DJFW in der Sendung «Mise au point» des Westschweizer Radios und Fernsehens RTS vom Sonntagabend. Dieser hatte behauptet, einen Luchs erlegt zu haben.

Die DJFW beabsichtige, die genauen Umstände dieses möglichen Wildereifalles zu ermitteln, um gegebenenfalls geeignete Massnahmen gegen diesen mutmasslichen Mitarbeiter zu ergreifen, teilte die Walliser Staatskanzlei am Montag mit. Da Wilderei ein von Amtes wegen verfolgtes Jagdvergehen sei, habe die DJFW bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt erstattet.

Die Dienststelle weist darauf hin, dass sie Wilderei auf ihrem Zuständigkeitsgebiet aufs Schärfste verurteile und die Wilderei sämtlicher Wildtiere, einschliesslich des Luchses, aktiv bekämpfe. Jeder Verdacht auf Wilderei, der der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere zur Kenntnis gebracht werde, werde von dieser bearbeitet und, falls der Verdacht begründet sei, an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

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