
Der Kuhreiher erreicht eine Körperlänge von 46 bis 56 Zentimeter und wiegt zwischen 300 und 400 Gramm. Die Flügelspannweite beträgt 88 bis 96 Zentimeter. Zum Nahrungsspektrum des Kuhreihers gehören Heuschrecken, Spinnen, Zecken, Frösche, Reptilien und kleinere Säugetiere.
zvg
Wie das Tessiner Gesundheits- und Sozialdepartement am Freitag mitteilte, bestätigten Laboranalysen das Virus vom Typ H5N1 bei den Vögeln. Beide Tiere wurden in der Nähe von Seen gefunden.
Seit November 2025 wurde das Virus in der Schweiz bei insgesamt 28 Wildvögeln nachgewiesen, hauptsächlich in der Umgebung von Seen. In einem Fall im Kanton St. Gallen waren in Gefangenschaft gehaltene Wildvögel betroffen.
Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nur in Einzelfällen und nur bei sehr engem Kontakt mit erkranktem Geflügel auf den Menschen übertragbar. Die Behörden raten, tote Wildvögel nicht zu berühren und die Polizei, die Wildhut oder die Jagd- und Fischereiaufsicht zu informieren.
Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, gelten bereits seit November 2025 schweizweit Schutzmassnahmen für Hausgeflügel. Diese wurden vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erlassen.
Meldepflichtig
Geflügelhalterinnen und -halter spielen laut Bund eine zentrale Rolle für die Früherkennung der Krankheit. Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende Tierseuche, die meldepflichtig ist. Bei verdächtigen Symptomen müssen Halter deshalb unverzüglich eine Tierärztin oder einen Tierarzt informieren. Atembeschwerden, Schwellungen im Kopfbereich, ein deutlicher Rückgang der Legeleistung, dünne oder fehlende Eischalen, ausgeprägte Apathie oder erhöhte Sterblichkeit können Hinweise auf eine Infektion sein.
«Bei den Wasservögeln können die Symptome unauffälliger sein oder ganz fehlen, weshalb Wachsamkeit besonders wichtig», hält das BLV fest. Die Bevölkerung wird gebeten, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren. Tot aufgefundene Vögel müssen der Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst gemeldet werden, die die Vögel einsammeln und gegebenenfalls die nötigen Analysen durchführen.
Konsum von Eiern und Fleisch unbedenklich
Der Verzehr von Geflügelprodukten sei unbedenklich, schreibt das BLV. Eine Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen sei bisher nur in Einzelfällen nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infiziertem Geflügel beobachtet worden.
Geflügelpest wird durch das Influenzavirus A der Subtypen H5 oder H7 hervorgerufen. Man unterscheidet eine hochpathogene von einer niedrigpathogenen Geflügelpest. Durch Mutationen können aus niedrigpathogenen aviären Influenzaviren hochpathogene entstehen, wie das BLV schreibt.
Die Ansteckung durch das Influenzavirus A erfolgt über die Atemwege durch das Einatmen von kontaminierten Tröpfchen von ausgeniesten Nasen-, Rachen- oder Augensekreten. Das Einatmen von erregerhaltigem Staub, der mit virushaltigem Kot in Kontakt war, kann ebenfalls zur Ansteckung führen. Junge Tiere sind am empfänglichsten für die Geflügelpest.
-> Ausführliche Informationen über die Vogelgrippe gibt es hier