Verfassungsgericht rettet herrenlose Hunde

In Rumänien dürfen herrenlose Hunde nicht mehr getötet werden. Das Verfassungsgericht kippte am Mittwoch ein Gesetz, wonach Kommunen herrenlose Hunde einschläfern lassen duften - wenn auch nur unter strengen Auflagen.

sda/dpa |

In Rumänien dürfen herrenlose Hunde nicht mehr getötet werden. Das Verfassungsgericht kippte am Mittwoch ein Gesetz, wonach Kommunen herrenlose Hunde einschläfern lassen duften - wenn auch nur unter strengen Auflagen.

Eine Urteilsbegründung wurde zunächst nicht veröffentlicht. Abgeordnete der liberalen und sozialistischen Opposition sowie zahlreiche Tierschutzorganisationen hatten gegen das von der bürgerlichen Regierung im Parlament durchgesetzte Gesetz geklagt.

Jährlich werden in Rumänien mehr als zehntausend Menschen von Streunerhunden gebissen, mindestens vier Opfer starben. Allein in der Hauptstadt Bukarest wurden im Jahr 2010 mindestens 13’200 Menschen von Strassenhunden gebissen. Die Zahl bezieht sich nur auf jene Opfer, die nach dem Hundebiss vorbeugend gegen Tollwut behandelt wurden.

Das nun für verfassungswidrig erklärte Gesetz erlaubte es Bürgermeistern, streunende Hunde in ihrem Ort töten zu lassen - allerdings nur nach einem Referendum, einer Meinungsumfrage oder einer Bürgerversammlung. Sofort eingeschläfert werden durften nur nachweislich unheilbar kranke Streunerhunde.

Seit mehr als 20 Jahren wird in Rumänien kontrovers und emotional über die Massen herrenloser, teilweise aggressiver Hunde diskutiert, die in den Städten des Landes herumstreunen.

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