Wallis: Wolf soll geschossen werden

Der Kanton Wallis hat den Abschuss eines Wolfs im Gebiet Visperterminen angeordnet. Die Behörden haben den Riss von sieben Nutztieren auf geschützten landwirtschaftlichen Nutzflächen nachgewiesen.

Die Voraussetzungen für den Abschuss eines einzelnen Wolfs seien somit gemäss der eidgenössischen Jagdverordnung erfüllt, schreibt der Kanton Wallis am Montag in einer Medienmitteilung. ​Die Bestimmungen erlauben den kantonalen Behörden, einen Abschuss anzuordnen, sobald innerhalb von vier Monaten mindestens sechs Schafe oder Ziegen in geschützten oder nicht schützbaren Situationen gerissen wurden. ​

Gemäss der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere ist die Anwesenheit eines Wolfspaares in der Region nachgewiesen. ​Eine Reproduktion konnte im Jahr 2025 jedoch nicht bestätigt werden, weshalb im Nanztal in den Jahren 2025 bis 2026 keine proaktive Regulierung erfolgt ist.

Die Bewilligung für den Abschuss des Tiers ist während 60 Tagen gültig, sofern sich weiterhin Nutztiere im Abschussperimeter befinden und ein Schadenpotenzial besteht.

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