Wildtiere: Tierärzte fordern Sofortbehandlung ohne Bewilligung

sda |

Verletzte Wildtiere sollen rasch behandelt werden können, ohne erst eine zeitraubende behördliche Bewilligung einholen zu müssen. Das fordert die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) in ihrer Stellungnahme zur Revision der Jagdverordnung.

Privatpersonen, welche ein geschwächtes oder verletztes Wildtier finden, bringen dieses häufig in eine Tierarztpraxis. Nach heutigem Gesetz müssen Tierärztinnen und Tierärzte zuerst eine Bewilligung einholen, bevor sie das Tier behandeln dürfen. «Im Notfall braucht ein verletztes Wildtier jedoch sofort Hilfe», schreibt GST in einer Mitteilung.

Weil das Jagdgesetz im vergangenen Jahr abgelehnt wurde, sei die vorgesehene Revision der Jagdverordnung nun aber vom Tisch.

Nachdem das Parlament den Bundesrat beauftragt habe, die dringlichsten Massnahmen zum Jagdgesetz auf dem Verordnungsweg zu regeln, fordert die GST, dass ein Passus zur Erstversorgung von verletzten Wildtieren darin aufgenommen wird, wie es weiter heisst.

Die jetzige Situation ohne schweizweit einheitliche gesetzliche Grundlage ist aus Sicht des Tierschutzes nicht mehr haltbar und bedarf einer dringenden Anpassung.

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