Das Bündner Departement für Bau, Verkehr und Forstwirtschaft erteilte letzten Dezember eine Bewilligung zum Abschuss zweier Jungwölfe aus dem Calanda-Rudel. Auf die Beschwerde einer Privatperson gegen die geplanten Abschüsse sei das Bündner Verwaltungsgericht nicht eingetreten, schreibt die «Südostschweiz».
Wie aus dem Urteil hervorgeht, verpasste die Beschwerdeführerin die eingeräumte Frist, um die eingereichten Unterlagen punkto Beschwerdelegitimation zu vervollständigen. Die Bewilligung zum Abschuss zweier Calanda-Jungwölfe lief Ende März ab. Die Wildhut erlegte kein Tier.