
Der Deutsche Landkreistag sieht in der Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz einen wichtigen Schritt zu mehr Rechtsklarheit und zu einem sachgerechteren Umgang mit dem Wolf.
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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht, die nach dem Bundestag auch der Bundesrat abgesegnet hat, als «gute Entscheidung für die Weidetierhaltung» begrüsst. Auch vom Deutschen Jagdverband (DJV) und vom Deutschen Landkreistag kam Zustimmung.
Der Förderverein der deutschen Schafhaltung zeigte sich hingegen enttäuscht. Und Umweltschutzorganisationen lehnten die Neuregelung komplett ab.
Forderungen der Landwirtschaft
Nach Einschätzung von DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet erhält die Weidetierhaltung «erstmals einen praktikablen und bundesweiten Rahmen zur Regulierung des Wolfsbestandes». Die vom Berufsstand seit langem geforderte Gesetzesänderung sei ein Meilenstein in der Wolfspolitik und mache den Weg frei für ein realistisches Wolfsmanagement.
«Jetzt brauchen wir eine schnelle Umsetzung in den Ländern, eine sofortige Anwendung der Schadwolfentnahme und eine unverzügliche Aufstellung von Managementplänen», so Sabet. Zudem müssten die Länder die Weidegebiete abgrenzen, die nicht verhältnismässig zäunbar seien und damit frei von Wölfen gehalten werden müssten.
Kritik aus der Schafhaltung
Für die Aufstellung der Managementpläne fordert der DBV eine generelle und bundesweite Mindestentnahmequote von 40 % des jährlichen Nachwuchses, um eine generelle Regulierung zu ermöglichen. Besonders betroffene Bundesländer mit hohem Wolfsbestand sollten darüber hinausgehende Entnahmequoten festlegen.
Der Förderverein der deutschen Schafhaltung räumte ein, dass die Politik zwar einen Schritt in die richtige Richtung getan habe. Sie agiere aber zu zögerlich. Zentrale Hürden bleiben aus Vereinssicht bestehen. Insbesondere die weiterhin engen rechtlichen Vorgaben, die Abhängigkeit von komplizierten Managementplänen und die unklare Definition des günstigen Erhaltungszustands verhinderten eine wirksame und schnelle Entlastung der Weidetierhaltung.
Jäger: Verantwortungsvolle Wildtierpolitik
Der DJV wertete die Entscheidung als ein «Signal für verantwortungsvolle Wildtierpolitik und funktionierende Weidetierhaltung in Deutschland». Auch wissensbasierte Vorschläge der Jägerschaft hätten zu einem guten Bundesjagdgesetz geführt. DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke sieht die künftigen Aufgaben der Jäger nicht nur in der Bejagung, sondern auch in der Information. Die Gemengelage aus Lob und Kritik für das neue Gesetz zeige, dass Jäger nun noch stärker gefordert seien, Aufklärungsarbeit zu leisten.
Der Deutsche Landkreistag sieht in der Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz einen wichtigen Schritt zu mehr Rechtsklarheit und zu einem sachgerechteren Umgang mit dem Wolf. Jetzt gebe es einen Rechtsrahmen, der auch den berechtigten Interessen der ländlichen Räume gerecht werde. Wo Koexistenzprobleme zunähmen, müsse differenziert und ohne lange Verwaltungsverfahren gehandelt werden können. Für ein wirksames Wolfsmanagement brauche es darüber hinaus eine belastbare und valide Datengrundlage. Notwendig sei ein deutlich besseres Monitoring des Erhaltungszustands. Und dabei sollten alle massgeblichen Akteure vor Ort eingebunden werden. Die derzeitige Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes (DBBW) werde diesem Anspruch nicht gerecht.
Vorwurf der Symbolpolitik
Der Deutsche Tierschutzbund konstatierte hingegen einen «schwarzen Tag für den Tier- und Artenschutz». Die Eröffnung der Jagd auf den Wolf sei ein Symbol für eine tief populistische Kampagnenpolitik, die Lobbyinteressen über Wissenschaft, EU-Recht und im Grundgesetz verankerte Werte stelle. Durch eine pauschale Bejagung könnten Weidetierrisse aber nicht verhindert werden. Daher sei der Herdenschutz dringend weiter zu fördern.
Auch der World Wide Fund for Nature (WWF) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) sind davon überzeugt, dass die pauschale Jagd auf Wölfe das Ergebnis reiner Symbolpolitik ist und keine Sicherheit für Weidetiere schafft.