Wolf: Naturschützer erfreut über Gerichtsurteil

Die Naturschutzorganisationen begrüssen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, die aufschiebende Wirkung bei den Beschwerden gegen sieben Abschussverfügungen gegen Wölfe in den Kantonen Graubünden und Wallis beizubehalten. 

sda |

Damit könnten potenziell gesetzeswidrige Abschüsse von Wölfen verhindert werden, hiess es . Abschüsse seien irreversibel.

Die Naturschutzorganisationen hätten ihre Beschwerden sorgfältig abgewogen und nur Verfügungen prüfen lassen, bei denen eine Verletzung der Prinzipien von Verhältnismässigkeit oder Legalität befürchtet werden müsse, hiess es in einer Mitteilung der Organisation Pro Natura von Freitag.

Der neueste Gerichtsentscheid sei «hoffentlich ein erster Schritt, um zu einem fachlich fundierten Umgang mit dem Wolf zurückzufinden», so die Naturschutzorganisation. Die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde sei die Regel und ein Entzug nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Ein solcher Ausnahmefall sei aber hier nicht gegeben.

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